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Die Eltern in der Schule

Die Wahl der nationalen Elternvertreter

CLAUDE MEISCH

Minister für Bildung, Kinder und Jugend

Sehr geehrte Eltern,

Die nationale Elternvertretung ist ein junges und dynamisches Gremium. Sie wurde durch das Gesetz vom 1. August 2018 eingeführt und im Anschluss an die lokalen Wahlen im Herbst 2019 erstmals im Februar 2020 gewählt.

Viele von Ihnen hatten sich damals beworben und anschließend aktiv sowohl auf Ebene der Schulen als auch auf nationaler Ebene beteiligt. Für dieses Engagement, das heute den anderen Eltern als Beispiel dient, bin ich sehr dankbar.

Im Laufe der letzten zweieinhalb Jahre habe ich die Qualität des Austauschs mit den Mitgliedern der nationalen Elternvertretung und die mir von ihr übermittelten Standpunkte zu Themen und Projekten, die uns am Herzen liegen, sehr geschätzt. Besonders während der Coronakrise war diese zunehmende Zusammenarbeit für mich eine große Unterstützung.

Ihre Ideen, Erfahrungen und Ihr Enthusiasmus sind äußerst wertvoll. Egal, ob Ihr Kind gerade erst in die Schule gekommen ist oder schon eine höhere Klasse besucht, Sie als Eltern besitzen ein Know-how, das es zu teilen gilt. Bewerben Sie sich und werden Sie Teil der Gremien, in denen wir über die Bildung sprechen, die wir für unsere Kinder wollen.

Egal, ob Ihr Kind gerade erst in die Schule gekommen ist oder schon eine höhere Klasse besucht, Sie als Eltern besitzen ein Know-how, das es zu teilen gilt.

Diese Website richtet sich an alle, die sich für die Beteiligung der Eltern in der Schule interessieren, und insbesondere an die Eltern, die bereits Elternvertreter sind oder es werden wollen.

Sich auf lokaler Ebene einbringen local

Die Rolle der Elternvertreter in der Grundschule

Die Partnerschaft: Die Partnerschaft zwischen Lehrkräften und Eltern ist in Artikel 47 des Gesetzes vom 6. Februar 2009 zur Organisation des Grundschulunterrichts verankert. Dort steht, dass die vorrangigen Partner der Eltern der Klassenlehrer und das pädagogische Team sind. Die Eltern und die Lehrkräfte tauschen sich regelmäßig individuell aus, und es werden Informationsveranstaltungen und Besprechungen abgehalten.

Der Schulpräsident lädt im Oktober 2022 alle Eltern ein, ihre Kandidatur einzureichen um Elternvertreter zu werden.

Die gesetzliche Grundlage für den Elternbeirat sind die Artikel 48 ff. des oben genannten Gesetzes.

Amtszeit: drei Jahre. Das Amt der derzeitigen Elternvertreter endet dieses Jahr. Im Oktober 2022 finden Wahlen statt.

Aufgabe der Elternvertreter: Auf Einladung des Vorsitzenden des Schulkomitees (comité d’école) sowie jedes Mal, wenn sie es beantragen, treten die Elternvertreter mit dem Schulkomitee zusammen, um

  • den vom Schulkomitee ausgearbeiteten Vorschlag für die Schulorganisation sowie den ebenfalls vom Schulkomitee ausgearbeiteten Schulentwicklungsplan zu besprechen und gegebenenfalls abzuändern und zu vervollständigen,
  • die gemeinsamen Versammlungen und Veranstaltungen der Schulpartner zu organisieren,
  • unter Einbeziehung der Schüler Vorschläge bezüglich jeglicher Fragen im Zusammenhang mit der Organisation des Schulalltags zu unterbreiten.

Anzahl der Versammlungen: Es finden mindestens drei Versammlungen pro Schuljahr statt.

  • Auf kommunaler Ebene findet die Partnerschaft zwischen den Schulbehörden, dem Schulpersonal und den Schülereltern über den kommunalen Schulausschuss (commission scolaire communale) statt, welcher ein beratendes Organ des Gemeinderats ist. Laut Artikel 50 hat der Schulausschuss folgende Aufgaben:
  • eine Stellungnahme für den Gemeinderat bezüglich der Schulorganisation und des Schulentwicklungsplans abgeben und Vorschläge in diesem Bereich unterbreiten,
  • die Umsetzung der Schulorganisation und des Schulentwicklungsplans verfolgen,
  • die schulergänzenden Betreuungsmaßnahmen durch Unterstützung der Information, des Austausches und der Absprachen zwischen den Eltern, dem beteiligten Personal der Schule und den für die Betreuung der Schüler außerhalb der normalen Unterrichtszeiten zuständigen Diensten und Einrichtungen fördern,
  • sich zu den vom SCRIPT erstellten Berichten äußern und den Bürgermeister- und Schöffenrat über alles in Kenntnis setzen, was der Ausschuss bezüglich der Interessen des Grundschulunterrichts für förderlich oder schädlich erachtet,
  • sich zu den Vorschlägen bezüglich des Schulbudgets äußern,
  • sich an der Ausarbeitung der Entwürfe, der Bau- oder Umbaupläne der Schulgebäude beteiligen.

 

Die Rolle der Elternvertreter in den weiterführenden Schulen

Jede weiterführende Schule verfügt über einen Elternbeirat, der jedes Jahr im Herbst gewählt wird. Der scheidende Beirat beruft demnach vor dem 1. November des laufenden Schuljahres die Hauptversammlung der Eltern der angemeldeten Schüler ein. Wenn Sie Elternvertreter werden möchten, müssen Sie Ihre Kandidatur dem Elterenbeirat vor der Versammlung einreichen. Die Hauptversammlung entscheidet über die Zusammensetzung und die Wahlmodalitäten des Elternbeirats. Der Beirat beauftragt die Elternvertreter, die ihn im Schulrat (conseil d’éducation) vertreten.

Laut Artikel 35 des geänderten Gesetzes zur Organisation der weiterführenden Schulen hat der Elternbeirat folgende Aufgaben:

  • die Eltern der Schüler bei der Direktion und bei den von der Konferenz der Lehrkräfte und sonstigen Mitarbeiter (conférence du lycée) und den Schülern gebildeten Ausschüssen vertreten,
  • die Eltern der Schüler über sämtliche Fragen im Zusammenhang mit dem Unterricht an der Schule informieren,
  • die Stellungnahmen seiner Vertreter im Schulrat vorbereiten,
  • kulturelle und soziale Aktivitäten organisieren und sämtliche Vorschläge bezüglich der Gestaltung des Unterrichts und der Arbeit der Schüler in der Schule unterbreiten.

Der Direktor trifft sich mit dem Elternbeirat, wann immer dieser es beantragt.

Jede weiterführende Schule hat einen Disziplinarausschuss, in den ein Elternvertreter entsandt wird. Der Disziplinarausschuss entscheidet bei Verstößen, die einen Schulausschluss zur Folge haben können. Neben dem Vertreter des Elternbeirats besteht dieser Ausschuss aus zwei Mitgliedern der Direktion sowie aus drei Lehrkräften und einem Mitglied des Dienstes für schulpsychologische Beratung und Schulorientierung.

Der Vertreter des Elternbeirats im Disziplinarausschuss wird jedes Jahr von der Hauptversammlung der Schülereltern ernannt.

 

Jede weiterführende Schule hat einen Schulrat, der aus neun Mitgliedern besteht: dem Direktor, vier Vertretern des Lehrerausschusses, zwei Vertretern des Schülerausschusses und zwei Vertretern des Elternbeirats.

Die Eltern von Schülern, die ein Kompetenzzentrum besuchen, werden von den für jedes Zentrum gebildeten Ausschüssen der Eltern von Kindern oder Jugendlichen mit besonderem Förderbedarf vertreten.

Im Oktober oder November werden alle Eltern aufgerufen Ihre Kandidatur einzureichen, wenn Sie Elternvertreter werden möchten.

Die Aufgaben dieser Ausschüsse sind in Artikel 39 des Gesetzes vom 20. Juli 2018 zur Gründung von psychopädagogischen Kompetenzzentren zugunsten der schulischen Inklusion festgelegt:

  • die Eltern der vom Zentrum betreuten Kinder und Jugendlichen mit besonderem Förderbedarf bei der Direktion vertreten,
  • dem Direktor Vorschläge zu sämtlichen die Partnerschaft im Zentrum betreffenden Fragen unterbreiten,
  • sich an der Organisation von kulturellen und sozialen Aktivitäten beteiligen.

Die Mitglieder des Elternbeirats werden von und aus der Mitte der Eltern der vom Zentrum betreuten Kinder und Jugendlichen mit besonderem Förderbedarf gewählt.




Die nationale Elternvertretung

Die nationale Elternvertretung ist im Gesetz vom 1. August 2018 zur Gründung einer nationalen Elternvertretung verankert.

Sie besteht aus 12 Mitgliedern, von denen 6 die Schülereltern der weiterführenden Schulen vertreten, 4 die Schülereltern der Grundschulen und 2 die Eltern von Schülern, die ein Kompetenzzentrum besuchen.

  • Zweck der nationalen Elternvertretung ist die verstärkte Zusammenarbeit zwischen Schule und Eltern durch Schaffung einer demokratisch gewählten Vertretung, die die Rolle des Sprechers der Eltern und des Beraters des Ministers für Bildung übernimmt.

Sie kann Stellungnahmen zu den Gesetzentwürfen und -vorlagen oder den pädagogischen Projekten unterbreiten, Vorschläge zum Schulalltag und zum Unterricht abgeben oder sich ganz allgemein zu sämtlichen Fragen mit Bezug auf die Interessen der Eltern und der Schüler äußern.

Sie ernennt zudem 2 Vertreter für den nationalen Schulausschuss des Grundschulunterrichts (commission scolaire nationale de l’enseignement fondamental), 4 Vertreter im Obersten Bildungsrat (conseil supérieur de l’Éducation nationale) und 1 Vertreter im Orientierungsforum (forum orientation).

  • Die Amtszeit der nationalen Elternvertreter beträgt 3 Jahre.
  • Die Mitglieder der nationalen Elternvertretung haben Anspruch auf 8 Tage Urlaub.
  • Um als Vertreter einer Bezirksvertretung in Frage zu kommen, muss der Betreffende Elternteil eines oder mehrerer Schüler sein, die zu dem besagten Zeitpunkt in dem jeweiligen Bezirk eingeschult sind. Er muss zudem Mitglieder im Elternbeirat der Grundschule, der weiterführenden Schule oder des Kompetenzzentrums sein, die/das sein Kind besucht.
  • Ist kein Kind des Elternvertreters mehr in dem von ihm vertretenen Bezirk eingeschult, endet sein Amt als Elternvertreter am Ende des laufenden Schuljahres.
  • Der Ersatz der Bezirkselternvertreter und der nationalen Elternvertreter erfolgt gemäß der Reihenfolge der Kandidaten bei den letzten Elternbeiratswahlen.
  • Beide Elternteile eines Kindes können nicht gleichzeitig Mitglied einer Bezirksvertretung oder der nationalen Vertretung sein. Ein Elternteil kann nicht in mehreren Bezirksvertretungen Mitglied sein.

Die Wahlen finden in zwei Phasen statt:

1. Auf Bezirksebene

  • Für die Mitglieder der Elternbeiräte der Grundschulen:

Die Wahl findet pro Region statt. Die Direktoren der fünfzehn Regionen rufen die in den Grundschulen ihrer Region gewählten Elternvertreter zusammen.

Jede regionale Versammlung wählt zwei Bezirksvertreter. Jede Privatschule oder (öffentliche oder private) internationale oder Europäische Schule ernennt ebenfalls einen Bezirksvertreter.

  • Für die Mitglieder der Elternbeiräte der weiterführenden Schulen:

Die Wahl findet pro Schule statt. Die Elternbeiräte der Schulen wählen zwei Bezirksvertreter aus ihrer Mitte. Jede Privatschule und (öffentliche oder private) Europäische oder internationale Schule ernennt einen Bezirksvertreter.

  • Für die Eltern von Schülern mit besonderem Förderbedarf:

Jeder Schüler, der von einem Kompetenzzentrum betreut wird, bleibt in seiner Regelschule (Grundschule oder weiterführende Schule) angemeldet.

Die Eltern dieser Schüler können sich demnach um ein Amt als Bezirksvertreter bewerben, sei es über die Schule, an der ihr Kind angemeldet ist, oder auf Ebene des Kompetenzzentrums, das ihr Kind besucht.

In der Regel werden in jedem Kompetenzzentrum zwei Bezirksvertreter gewählt.

2. Auf nationaler Ebene

Der Minister beruft die Bezirksvertretungen ein, die jede ihre Vertreter ernennt.

Grundschulen

Die Wahlen auf lokaler Ebene (Wahlen der Elternbeiräte in allen Schulen) finden im Oktober 2022 statt.

Die Wahlen auf Bezirksebene (jede Grundschuldirektion lässt zwei Vertreter aus der Mitte der Elternbeiräte der Schulen ihrer Region wählen) finden im Januar 2023 statt.

Jede Privatschule ernennt einen Bezirksvertreter und teilt dem Ministerium den Namen des Vertreters vor Ende 2022 mit (elteren@men.lu).

Die Wahlen auf nationaler Ebene (die Bezirksvertreter wählen die 4 nationalen Vertreter der Grundschulen) finden im Februar 2023 statt.

Weiterführende Schulen

Jede weiterführende Schule wählt vor dem 1. November ihren Elternbeirat. Jeder Elternbeirat wählt 2 Bezirksvertreter. Jede weiterführende Privatschule lässt einen Bezirksvertreter wählen. Die Beiräte teilen dem Ministerium die Namen der gewählten Vertreter vor Ende 2022 mit (elteren@men.lu)

Im Februar 2023 werden alle Bezirksvertreter aufgerufen, ihre 6 nationalen Vertreter für die weiterführenden Schulen zu wählen.

Kompetenzzentren

Jedes Kompetenzzentrum lässt vor Ende 2019 zwei Bezirksvertreter wählen. Die Zentren teilen dem Ministerium die Namen der gewählten Vertreter vor Ende 2022 mit (elteren@men.lu).

Im Februar 2023 werden alle Bezirksvertreter aufgerufen, ihre 2 nationalen Vertreter für die Kompetenzzentren zu wählen.

Auf Ebene des Grundschulunterrichts findet die Partnerschaft zwischen den Schulbehörden, dem Schulpersonal und den Schülereltern über den nationalen Schulausschuss statt.

Laut Artikel 53 des Gesetzes vom 6. Februar 2009 über die Organisation des Grundschulunterrichts schlägt der nationale Schulausschuss dem Minister die von ihm für nötig oder zweckdienlich erachteten Reformen, Forschungsschwerpunkte, Fortbildungsangebote und Verbesserungen vor.

Im Interesse einer ständigen schulischen Weiterentwicklung informiert er ihn über innovative pädagogische Praktiken. Er äußert sich zu sämtlichen Fragen, die ihm vom Minister vorgelegt werden. Er wird namentlich bezüglich grundsätzlicher und gemeinnütziger Fragen über den Grundschulunterricht zu Rate gezogen.

Er gibt eine Stellungnahme zum neuen in der Klasse zu verwendenden didaktischen Material ab. Er stellt namentlich fest, dass das besagte Material mit den Bestimmungen des Lehrplans des Grundschulunterrichts vereinbar ist.

Der Ausschuss setzt sich wie folgt zusammen:

  • vier vom Minister zu ernennende Mitglieder,
  • ein von dem für Familie zuständigen Minister zu ernennendes Mitglied,
  • ein vom Minister zu ernennendes Mitglied des Personals des Sekundarunterrichts,
  • der Präsident des „Collège des directeurs“,
  • ein von und aus ihrer Mitte zu wählender Regionaldirektor,
  • vier von und aus ihrer Mitte zu wählende Grundschullehrer,
  • ein vom Minister auf Vorschlag des Luxemburger Städte- und Gemeindeverbands zu ernennender Vertreter der kommunalen Behörden,
  • zwei vom Minister auf Vorschlag der nationalen Elternvertretung zu ernennende Elternvertreter.

Le Conseil supérieur de l’Éducation nationale (CSEN), organe consultatif, se prononce soit à la demande du ministre, soit de sa propre initiative, sur toutes les questions ayant trait à l’éducation nationale et plus particulièrement les grandes orientations du système éducatif. Il comprend 36 membres représentant les parents, élèves et étudiants ; le personnel enseignant ; les autorités en rapport avec l’école (collège des directeurs de l’enseignement fondamental, collèges des directeurs de l’enseignement secondaire, communes, cultes reconnus, etc.) ; le monde économique, social, associatif et culturel.

La représentation nationale des parents d’élèves désigne les 4 représentants des parents d’élèves au conseil supérieur de l’éducation.

Sich auf nationaler Ebene einbringen national

Informations

Wer kann Elternvertreter werden?

Jeder, der ein Kind hat, das eine Grundschule, eine weiterführende (private oder öffentliche) Schule oder ein Kompetenzzentrum oder eine staatliche Klasse in Luxemburg besucht, kann Elternvertreter auf lokaler, Bezirks- oder nationaler Ebene werden.

Können beide Elternteile Elternvertreter sein?

Ja und Nein. Artikel 8 Absatz 4 besagt Folgendes: „Beide Elternteile eines Kindes können nicht gleichzeitig Mitglied einer Bezirksvertretung oder der nationalen Vertretung sein. Ein Elternteil kann nicht in mehreren Bezirksvertretungen Mitglied sein.

Es ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass beide Elternteile eines Kindes Elternvertreter auf lokaler Ebene sind. Hat ein Paar zwei Kinder, kann ein Elternteil zudem auch beispielsweise Bezirksvertreter für die Grundschulen sein und der andere für die weiterführenden Schulen.

Mein Kind wird von einem Kompetenzzentrum betreut. Wo kann ich mich als Elternvertreter bewerben?

Wird ein Kind von einem Kompetenzzentrum betreut, bleibt es möglicherweise an einer Grundschule angemeldet. In diesem Wahl können Sie wahlweise Elternvertreter an der Grundschule Ihres Kindes oder im Kompetenzzentrum, das Ihr Kind zeitweilig betreut, werden.

Was passiert, wenn es einer Grundschuldirektion, einer weiterführenden Schule oder einem Kompetenzzentrum nicht gelingt, ihre/seine Bezirksvertreter zu ernennen?

Das Gesetz sieht keine „Zwangskandidatur“ vor. Gelingt es einer Regionaldirektion, einer weiterführenden Schule oder einem Kompetenzzentrum in Ermangelung von Kandidaten nicht, ihre/seine zwei Bezirksvertreter zu ernennen, die anschließend eventuell nationale Vertreter werden können, werden die Vertreter auf lokaler Ebene weniger gut über die Aktivitäten der nationalen Vertretung informiert sein.

Wie können die Vertreter miteinander kommunizieren?

Nach den nationalen Wahlen wird das Bildungsministerium eine elektronische Kommunikationsplattform einrichten, über die sich die Elternvertreter auf lokaler, Bezirks- und nationaler Ebene leicht miteinander austauschen und interessante Informationen zukommen lassen können. Die nationalen Vertreter können auch Umfragen durchführen, um die Meinungen der anderen Vertreter auf lokaler und Bezirksebene einzuholen.

Warum gibt es nur 4 nationale Vertreter für die Grundschulen und 6 für die weiterführenden Schulen?

Durch die Komplexität des Sekundarunterrichts (Anzahl der möglichen Fachrichtungen und Bildungswege, darunter auch die Berufsausbildung, usw.) kann sich eine Stellungnahme zeitaufwändiger gestalten. Eine höhere Anzahl von Elternvertretern wird dieser Komplexität demnach besser gerecht und ermöglicht eine angemessenere Verteilung der Arbeitslast.

Das Gesetz gilt auch für Privatschulen. Was hat diese Entscheidung begründet?

Gewisse politische Entscheidungen betreffen auch die Eltern von Schülern der Privatschulen, weswegen auch ihre Stimme gehört werden muss. Die Eltern, deren Kinder eine Privatschule besuchen, können einen anderen Ansatz bezüglich der Bildungsthematik haben, und ihre Meinung ist sicherlich eine Bereicherung.

Welche Rolle spielen die Elternvereinigungen?

In den weiterführenden Schulen und Grundschulen gibt es viele Elternvereinigungen. Oft sind diese Vereinigungen für die Organisation von sozialen und kulturellen Veranstaltungen zuständig. Die Mitglieder dieser Vereinigungen können auch Mitglieder der Elternbeiräte der Grundschulen, weiterführenden Schulen oder Kompetenzzentren sein. Um Elternvertreter auf lokaler, Bezirks- oder nationaler Ebene zu werden, muss man jedoch nicht Mitglied der Elternvereinigung sein.